Auf kosten der Steuerzahler
Mehr als ein Jahr stritt der Salzburger Privatier Walter R. mit der Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen über eine Strafe wegen Falschparkens seines Autos in der Höhe von 20 Euro. Jetzt hat er recht bekommen.
Der Salzburger hat die Richtigkeit des Bußgeldes bestritten. Der Steuerzahler muss letztlich die gesamten Verfahrenskosten zahlen. Über die Vorgeschichte wurde in 5 Minuten schon berichtet. Der Salzburger hatte in Bodensdorf am Ossiacher See sein Auto nach Ansicht eines Parkorganes innerhalb eines Kreuzungsbereiches geparkt und dabei den gesetzlichen Abstand von fünf Metern unterschritten. Das Parkorgan hat aber eine Abzweigung als Kreuzung angesehen.
Walter R.: „Da war keine Kreuzung, wie meine Fotos beweisen, sondern klar eine Abzweigung. Aber dann hat die Behörde einfach immer wieder mit anderen Argumenten das Verfahren in die Länge gezogen.“ Unterhaltsam fand er auch, dass er klar durch eine Tafel erkenntlich vor dem Seebad Bodendorf stand, aber die Anzeige auf Seebad Steindorf lautete. Nach monatelangen Hin und Her wurde die Anzeige letztlich angestellt.
„Inzwischen logischerweise mein Lieblingsparkplatz“
Walter R.: „Das hat den Steuerzahlern einiges an Geld gekostet, ich schätze das könnte sogar in die Tausender gegangen sein.“ Jetzt steht sein Auto wieder dort. „Inzwischen logischerweise mein Lieblingsparkplatz. Für die Parkwächter habe ich mir jetzt noch ein Schmankerl einfallen lassen“, schmunzelt der Salzburger. Und: „Ich lege jetzt immer das Schriftstück der gewonnene Entscheidung gleich sichtbar auf das Armaturenbrett. Zur Info für die Parkwächter, denn man weiß ja nie.
Quelle: MSN.com