Straße in beiden Fahrtrichtungen für den gesamten Verkehr gesperrt
Fahrverbot in beiden Richtungen – Großräumige Umleitung über Feldkirchen bzw. Annenheim – Zufahrt bis zu den Parkplätzen am Bleistätter Moor jederzeit möglich
Die Bleistättermoor Straße (L 50) wird von 31. März, 7.00 Uhr bis 2. April, 6.00 Uhr wegen Bauarbeiten gesperrt. Es besteht dann ein Fahrverbot in beiden Richtungen. Das teilt die Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen mit, die diese Sperre verordnet hat. Der Verkehr wird großräumig über Feldkirchen bzw. Annenheim umgeleitet. Die Zufahrt bis zu den nördlich und südlich gelegenen Parkplätzen am Bleistättermoor ist aber jederzeit, von der Ossiachersee Südufer Straße kommend, möglich.
Die Bleistättermoor Straße zweigt kurz vor Steindorf am Ossiacher See von der B94 Ossiacher Straße ab und mündet in die L49 Ossiachersee Südufer Straße ein.
Rückfragehinweis: BH Feldkirchen