Waffennarr (44) verurteilt
Der Tod eines 59-jährigen Hobby-Kampfmitteltauchers beschäftigte ein ganzes Jahr lang die Kärntner Justiz. Im Fokus: Der 44-jährige Freund des Tauchers. Der Deutsche stand am Montagvormittag vor Gericht.
Mit Föhn Panzerfaust bearbeitet
Mittels Magneten fischten die beiden Taucher Kriegsrelikte aus dem See. „Sie wissen schon, dass das in Österreich verboten ist“, sagt Liebhauser Karl in Richtung des Angeklagten. Als die beiden Hobbytaucher Granaten und Co. aus dem See bargen, versuchte der 59-Jährige, mit einem Föhn das Sprengmittel einer Granate zum Schmelzen. Ein höchst gefährliches Unterfangen stellt ein fachkundiger Beamter fest.
Es kommt immer wieder vor, dass in Kärnten nach Kriegsmaterialien getaucht wird. Besonders beliebt sind der Ossiacher- und der Wörthersee.
ein Ermittler gegenüber Richter Liebhauser-Karl.
Verstoß gegen Waffengesetz und Nazi-Tattoos
Das Gericht konnte dem Angeklagten zwar kein Mitverschulden an dem Tode seines Freundes nachweisen, aber den Besitz von zahlreichen Kriegswaffen. Von Maschinengewehrmagazinen bis hin zu Handgranaten.
Zudem wurde gegen den ehemaligen Feuerwerker wegen des Verstoßes nach dem Verbotsgesetz ermittelt. Denn der 44-Jährige trägt an seinem Körper Tattoos mit nationalsozialistischen Parolen. Das Verfahren wurde eingestellt.
Quelle: Krone.at